Die Qualifikationsverfahren werden trotz Pandemie in allen Kantonen, wenn irgend möglich regulär durchgeführt. Allfällige Abweichungen vom geltenden Recht erfolgen einzig und allein, wenn die aufgrund der gesundheitlichen Lage getroffenen kantonalen oder nationalen Bestimmungen trotz allen möglichen organisatorischen Massnahmen die ordentliche Durchführung von Prüfungen nicht zulassen.
Qualifikationsverfahren
Die vom SBFI mandatierte, verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte Task Force «Perspektive Berufslehre» empfiehlt zur Durchführung der Qualifikationsverfahren (berufliche Grundbildungen und kantonalen Berufsmaturitätsprüfungen) im Jahr 2021 Grundsätze, Verfahren und Regelungen.
Die Qualifikationsverfahren 2021 sollen für Lernende nach geltendem Recht ablaufen. Damit dies möglich ist, sind Vorbereitungen erforderlich.
Die Task Force «Perspektive Berufslehre 2020» setzt für die Sicherstellung der Qualifikationsverfahren 2021 eine Arbeitsgruppe ein.